Was wir tun

Allgemeine Informationen zum Elternbeirat

Was uns besonders am Herzen liegt

Der EB achtet darauf, dass kein Schüler aus Kostengründen bei Fahrten zu Hause bleiben muss und gibt auch einzelnen Schülern auf Antrag einen Zuschuß (Antrag Zuschuss) aus der Elternspende.

Antrag Zuschuss

Was ist der Elternbeirat?

Der Elternbeirat ist die gewählte Vertretung der Erziehungsberechtigten (Eltern) der Schüler/innen am Graf-Münster-Gymnasium (GMG). Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich und endet mit dem Ablauf der Amtszeit oder dem Ausscheiden des Kindes aus der Schule.

Gibt es im Gymnasium Klassenelternsprecher?

Auf Wunsch der Eltern ist es möglich, eine/n Klassenelternsprecher/in zu wählen, der/die den Kontakt zum Elternbeirat pflegt. Die Elternbeiratswahl ist davon nicht betroffen, da der Elternbeirat wie bisher aus der Gesamt-Eltern-schaft gewählt wird.

Welche allgemeinen Aufgaben hat ein Elternbeirat (EB) an einer Schule?

Die Aufgaben des Elternbeirates sind zunächst die Informations- und Beratungspflicht gegenüber den Eltern und die Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen. Er hat aber auch die Funktion, das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sucht er das regelmäßige Gespräch mit Schulleitung, Lehrern, Personalrat und Schülern. Zu seinen Aufgaben gehört es u. a., das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten. Der EB achtet darauf, dass kein Schüler aus Kostengründen bei Fahrten zu Hause bleiben muss und gibt auch einzelnen Schülern auf Antrag einen Zuschuß (Antrag Zuschuss) aus der Elternspende. In welchen Angelegenheiten kann der Elternbeirat am GMG beratend mitwirken?

  • Bei grundlegenden organisatorischen Fragen des Unterrichtsbetriebs,
  • bei der Zahl der Schulaufgaben, Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben im Schuljahr,
  • bei der Durchführung von Veranstaltungen, die der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule dienen,
  • bei Fragen der schulischen Freizeitgestaltung,
  • bei der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse,
  • bei der Einführung neuer Lernmittel und der Ausstattung der Schülerbibliothek,
  • bei grundlegenden Fragen der Erziehung in der Schule,
  • bei Fragen der Gesundheitspflege, Berufsberatung, Jugendfürsorge und des Jugendschutzes,
  • bei der Einführung von Schulversuchen.
  • Außerdem kann er einen Antrag auf Wahl von Klassenelternsprechern stellen und
  • entscheidet er über Wahl, Amtszeit und Aufgaben des Klassenelternsprechers.

In welchen Angelegenheiten muss der Elternbeirat am GMG zustimmen?

  • Bei der Festlegung eines unterrichtsfreien Tages,
  • bei der Verwendung von nicht lernmittelfreien Lernmitteln,
  • bei der Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulschikursen, Studienfahrten und dem internationalen Schüleraustausch,
  • bei gravierenden disziplinarischen Maßnahmen gegen einen Schüler (Entlassung oder Ausschluss) auf Antrag des Betroffenen.

Wie wird der Elternbeirat gewählt?

  • Zeitpunkt: Am Anfang des Schuljahres
  • Amtszeit: 2 Jahre
  • Wahlberechtigt: Alle Eltern, von den mindestens ein Kind das GMG besucht; ein Stimmzettel pro Kind, das das GMG besucht
  • Nachweis der Wahlberechtigung: Einladung zur Wahlversammlung
  • Wahlvorschläge: Abgabe durch alle Wahlberechtigten möglich (mit Einverständnis des Vorgeschlagenen)
  • Anzahl der Stimmen: Abgabe durch alle Wahlberechtigten möglich (mit Einverständnis des Vorgeschlagenen)
  • Wahlvorgang: schriftlich und geheim
  • Wahl des Elternbeiratsvorsitzenden: durch die Mitglieder des Elternbeirats in der ersten Sitzung

In welchen Bereichen kann der Elternbeirat selbst tätig werden?

  • Unterrichtung der Eltern in allgemeinen Versammlungen oder in themenbezogenen Veranstaltungen,
  • Ergänzung der Informationen der Schule in Elternrundbriefen;

Wie finanziert der Elternbeirat seine Aufgaben?

Zur Finanzierung seiner Aufgaben kann der EB die Eltern um eine Spende bitten, die normalerweise vom Finanzamt als steuerabzugsfähig (bis 50 EUR genügt Überweisungabschnitt, sonst Beantragung einer Steuerbescheinigung) anerkannt wird. Damit werden bestimmte Aktivitäten an der Schule gefördert (Chor, Orchester, SMV, Sportgruppen, Schulfeste), Anschaffungen für die Schule getätigt, soweit diese nicht vom Sachaufwandsträger zu finanzieren sind (z.B. Skiausrüstung, Musikinstrumente, EDV-Material, Bibliothek) und es werden auf Antrag auch Zuschüsse für einzelne bedürftige Schüler gewährt (Klassenfahrt, Skikurs, Abiturfahrt). Was ist das Schulforum?

Ein regelmäßiger Austausch über schulspezifische Themen findet auch im Schulforum statt, zu dem der Schulleiter als Vorsitzender mindestens einmal pro Schulhalbjahr die gewählten Mitglieder der Lehrer, Eltern und Schüler einlädt. Mitglieder des Schulforums sind drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Vorsitzende und zwei weitere gewählte Mitglieder des Elternbeirats und der Schülerausschuss. Das Schulforum berät Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrkräfte gemeinsam betreffen, und gibt Empfehlungen ab. Dazu gehören z. B.

  • wesentliche Fragen der Schulorganisation
  • Fragen der Schulwegsicherung und der Unfallverhütung in Schulen
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule
  • Erlass einer Hausordnung
  • Festlegung der Pausenordnung und Pausenverpflegung

Grundlage für die Arbeit des Elternbeirats am GMG ist das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und die Gymnasialschulordnung (GSO). Die Rechte und Aufgaben des Elternbeirats sind im Art. 64 – 68 BayEUG und in den §§ 113 – 118a GSO festgelegt.